Wie erhalte ich Sprachtherapie?

Sprachtherapie bzw. Logopädie ist Teil der medizinischen Grundversorgung und wird vom Hausarzt und Fachärzten – wie z. B. HNO-Ärzten, Phoniatern, Kieferorthopäden, Neurologen, Internisten, Allgemeinmedizinern verordnet.
Beachten Sie: Der Therapiebeginn muss spätestens 14 Tage nach dem Ausstellungsdatum der Verordnung erfolgen, sonst verfällt die Verordnung. Es ist daher sinnvoll die Verordnung erst nach der Terminabsprache mit mir bei Ihrem Arzt abzuholen.

 

Wer übernimmt die Behandlungskosten?

Gesetzliche Krankenversicherung:
Wenn Sie in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, erfolgt die Abrechnung Ihres Rezeptes direkt mit Ihrer Krankenkasse.
Erwachsene müssen für jedes Rezept einen Eigenanteil von 10 Euro leisten zusätzlich zu dem gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteil von 10% der Behandlungskosten. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch bei Erwachsenen eine Befreiung von der Zahlungspflicht möglich. Dafür wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.

Private Krankenversicherung:
Sind Sie privat krankenversichert, stelle ich Ihnen die Behandlung in Rechnung, die Sie dann bei Ihrem Versicherungsunternehmen einreichen. Bitte informieren Sie sich vor Therapiebeginn ob und in welcher Höhe die Kosten übernommen werden.